Ski- und Bergsportrecht

Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwaltskanzlei – Law Firm: Ihr Spezialist für Skiunfälle und Bergsportunfälle.

— Im Notfall bitte anrufen: +43 5418 20400 —

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht bei:

  • Pistenunfällen (Skiunfall, Snowboardunfall, Rodelunfall),
  • Bergsportunfällen (Klettern, Wandern, Downhillbiking, Paragleiten etc.),
  • Lawinenunfällen oder Alpinunfällen im weitesten Sinne (Skitouren, Eisklettern, Hochgebirgstouren etc.),

und wickeln Schadenfälle (Personen- und Sachschäden) in diesen Bereichen für Sie außergerichtlich oder vor österreichischen Gerichten ab.

Folgen von Sportunfällen am Berg sind unser selbst gewähltes Spezialgebiet. Gründliches und schnelles Einschreiten sind nach einem Unfall von herausragender Bedeutung. Es empfiehlt sich, zeitnah Beweise zum Unfallhergang zu sammeln und Aufzeichnungen zu führen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden nach einem Unfall Ermittlungen einleiten, kann es je nach Ihrem Status im Verfahren (Beschuldigter, Opfer) ratsam sein, sich gegenüber der Polizei zu äußern oder darauf (vorerst) zu verzichteten. Denken Sie daran, dass die Polizei „nur“ den Sachverhalt ermittelt, aber kein Urteil fällt! Über die Schuld und daraus im Einzelfall resultierende Folgen entscheiden in Österreich ausschließlich die Gerichte.

Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie uns, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, so schnell wie möglich unter +43 (0)5418-20 400 an oder schicken Sie eine E-Mail an office@wlawfirm.eu.

Idealerweise kontaktieren Sie uns bevor Sie Angaben zum Vorfall gegenüber Dritten, insbesondere der Polizei, machen! Wenn Sie rasch aktiv werden, kann unter anderem das Risiko minimiert werden, dass wertvolle Beweismittel verlorengehen oder Sie sich ohne Rechtsanwalt bei polizeilichen Vernehmungen unnötig selbst belasten.

Wir können uns als Rechtsanwaltskanzlei auf direktem Wege mit der örtlichen Polizeiinspektion oder der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen, uns ein Bild von der Lage machen und mit Ihnen anschließend in aller Ruhe die weitere Vorgehensweise besprechen.

Sportunfälle im Sommer

Viele Touristen machen aufgrund der faszinierenden Berge Urlaub in Österreich. Wandern, Klettern, Paragleiten, Mountainbiken, Raften etc. sind Aktivitäten, die im besten Falle erholsam sind und große Freude bereiten, aber auch Risiken bergen, die nicht selten übersehen werden. Die Folgen sind oft verheerend.

(Haftungs-)Risiko

Sportunfälle können unabhängig von der Jahreszeit, in der sie passieren, oft mit Folgen verbunden sein, die für die Betroffenen vordergründig nicht abschätzbar sind. Diese begleiten einen mitunter über Jahre und treten bezogen auf das Recht sowohl in den Erscheinungsformen des Strafrechts (Geld- und/oder Haftstrafe), als auch des Zivilrechts (Schadenersatz) auf.

Internationales Recht bei Skiunfällen und Bergsportunfällen

Wenn sich ein Unfall im Allgemeinen oder ein Skiunfall/Bergsportunfall im Speziellen in Österreich ereignet, gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Dies häufig auch dann, wenn gar kein Österreicher beteiligt war. Eine möglichst frühzeitige Beratung nach dem Skiunfall ist wichtig, da Ihr Anspruch auch der Verjährung unterliegt und nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr mit Erfolg geklagt werden kann.

Die Verjährungsfrist in Österreich ist kürzer als in Deutschland, nämlich drei Jahre ab dem Unfall bzw. ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Anders als in Deutschland gilt also nicht die Jahresendverjährung. Wenn vor Fristablauf keine Klage bei Gericht eingebracht oder der Anspruch zumindest außergerichtlich voll anerkannt wurde, ist es in aller Regel zu spät. Dass Ihr Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung nach Ablauf der Verjährungsfrist freiwillig leistet, ist auszuschließen.

Schadenersatz bei Skiunfällen, Bergsportunfällen und Verkehrsunfällen

Neben der zeitlichen Komponente sollten Sie bei Ihren Überlegungen außerdem berücksichtigen, dass der Schadenersatz und dabei insbesondere das Schmerzengeld nach einem Skiunfall in Österreich anders bemessen wird und deutlich höher sein kann als beispielsweise in Deutschland. Der Fall sollte daher nicht voreilig in Ihrem Heimatland abgewickelt werden, ohne vorher zu prüfen, wie hoch der Schadenersatzanspruch nach österreichischen Maßstäben wäre. Unterbleibt eine solche Prüfung und werden Skiunfälle infolgedessen nach den Maßstäben der Rechtsordnung des jeweiligen (Wohn-)Sitzstaates geregelt, so wird nicht selten übersehen, Tausende von Euros zu fordern.

Welches Recht gilt zum Beispiel bei einem Skiunfall in Österreich oder einem Bergsportunfall anlässlich einer Expedition in Nepal?

Trailer Baruntse 7.168 Meter Expedition

Entscheidende Faktoren sind der Ort, an dem das Gerichtsverfahren stattfinden soll und das anzuwendende Recht, nach dem der Fall beurteilt wird. Skiunfälle, die sich in Österreich ereignen und an denen Personen unterschiedlicher Länder beteiligt sind, erfordern Kenntnisse des internationalen Privatrechts. Die Frage der Haftung ist ebenso entscheidend wie die Frage, wo ein Urteil dereinst einmal vollstreckt werden kann.

Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten die europäischen Verordnungen und Richtlinien. Aber auch mit einigen anderen Ländern, wie etwa der Schweiz, wurden vergleichbare Abkommen geschlossen, die die Zuständigkeit und das anwendbare Recht regeln.

Dies sind nur einige von vielen Aspekten, die zu berücksichtigen sind. Dazu gehört selbstverständlich auch eine seriöse und ehrliche Einschätzung von Chancen und Risiken in Bezug auf die Durchsetzbarkeit eines Urteils im Ausland.


Nach einem Skiunfall, Bergsportunfall oder sonstigen Unfall benötigen wir folgende Daten von Ihnen:

  • die Namen aller Beteiligten;
  • eine Schilderung des Unfallhergangs, idealerweise mit Skizze und Fotos;
  • eine Zusammenstellung Ihrer Schäden;
  • Daten zur Haftpflichtversicherung des Gegners (Polizzen- oder Schadennummer, Versicherungsgesellschaft);
  • Daten der eigenen Rechtschutzversicherung (falls vorhanden)

Worauf sollten Sie bei einem Skiunfall oder sonstigen Unfall besonders achten?

  • Unfallbeteiligte(r): Namen und Anschrift festhalten und anhand eines Ausweisdokumentes abgleichen.
  • Zeugen: Namen und Anschrift von Personen notieren, die den Unfall wahrgenommen haben.
  • Fahrerflucht: Umgehend eine Personenbeschreibung telefonisch an die Polizei zur Fahndung geben.
  • Unfallort: Skizze anfertigen, Abstände einzeichnen, eventuell mit Skilängen messen, Fotos anfertigen.
  • Piste: Wenn ein Unfall aufgrund des mangelhaften Beschaffenheit der Piste oder der dazugehörigen Anlagen geschah, den Ist-Zustand mit Skizze und Fotos von der Unfallstelle dokumentieren. Daten von Zeugen festhalten.
  • Polizei: Sollte bei mutmaßlichem Personenschaden (Verletzung) unbedingt verständigt werden.
  • Vernehmung: Idealerweise Rechtsanwalt beiziehen. Vorher nach Möglichkeit den bisherigen Akteninhalt studieren. Kein Protokoll unterfertigen, das von Ihnen vorher eingehend auf die Richtigkeit des Inhalts überprüft wurde. Kein Protokoll unterfertigen, das Fehler/Ungenauigkeiten enthält, wenn Korrekturen seitens der Polizei verwehrt werden. Eine Kopie des Protokolls aushändigen lassen.

FAQ zum Thema Skiunfall / Pistenunfall / Bergsportunfall finden Sie auch hier:


Artikel samt Tipps zum Thema Skiunfall / Pistenunfall / Bergsportunfall finden Sie hier: