Medizinrecht

Medizinrecht / Patientenrecht / Arzthaftung 

Auch in einem Staat wie Österreich, der über ein grundsätzlich gut funktionierendes Gesundheitssystem und hervorragend ausgebildete Ärzte verfügt, kann es passieren, dass Behandlungsfehler auftreten, welche oft mit schweren Folgen verbunden sind. 

Die Rechtsanwälte von Wijnkamp Rechtsanwaltskanzlei – Law Firm können Ihnen professionell und lösungsorientiert weiterhelfen, wenn Sie als Patient im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärzten in Österreich falsch behandelt wurden. 

Neben Behandlungsfehlern im engeren Sinn tritt auch die Verletzung der Aufklärungspflicht in der Praxis immer wieder auf. Eine Behandlung ist nur dann „nach den Regeln der Kunst“ (aus dem Lateinischen: „lege artis“), wenn der Patient vor dem Eingriff auch über sämtliche Risiken sowie den Behandlungsverlauf aufgeklärt wurde und seine Einwilligung zur Heilbehandlung erteilt hat. Überdies kann eine Haftung des Arztes aus der mangelhaften Dokumentation über den Verlauf der Behandlung und Aufklärung resultieren.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen und geben eine seriöse Einschätzung zu möglichen Ansprüchen, wie Schmerzengeldforderungen, der Rückforderung des Arzthonorars etc. Um Ihre Prozesschancen richtig einschätzen und das Prozess(kosten)risiko minimieren zu können, ist in dem Bereich häufig die Einholung von medizinischen Privatgutachten erforderlich. Wir von Wijnkamp Rechtsanwaltskanzlei – Law Firm sind auch hier bestens vernetzt und arbeiten regelmäßig mit Medizinern zusammen, die auch in die Sachverständigenliste der österreichischen Gerichte eingetragen sind.

Als Anwälte für Medizinrecht und Patientenrecht kennen wir sowohl die Seite des behandelnden Arztes als auch jene des Patienten. Wir vertreten Sie in gerichtlichen wie außergerichtlichen Verhandlungen mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Kompetenz, verhelfen Patienten zu Ihrem Recht und setzen ihre Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche durch. 

Außerdem vertreten wir die Interessen von Ärzten und Krankenhausträgern, die sich Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen, bei der Anspruchsabwehr.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Kunstfehler, Behandlungsfehler und bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht, bei Klagen und Prozessführung in Arzthaftungssachen, der Beratung und Vertretung von Ärzten im Zusammenhang mit der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche sowie in Strafverfahren gegen Ärzte.

Wie läuft ein solcher Zivilprozess in Österreich ab?

Eine gute Prozessvorbereitung ist auch im Medizinrecht essentiell für den Prozesserfolg. Dafür ist es von herausragender Bedeutung, dass sämtliche medizinischen Unterlagen kritisch geprüft und mit dem Mandanten/der Mandantin persönlich (in der Kanzlei oder über Videokonferenz) besprochen und erörtert werden.

Wir sind um ökonomische und schnelle Lösungen zum Wohle der Mandanten bemüht. Sollten Ihre Ansprüche dennoch außergerichtlich abgelehnt werden, bringen wir die Klage beim zuständigen Gericht in Österreich für Sie ein und unterstützen Sie in allen möglichen Verfahrensstadien. Natürlich stehen wir Ihnen auch nach Abschluss des Verfahrens im Falle notwendiger exekutiver Schritte zur Betreibung des Anspruches weiter zur Seite.

Auch Ärzte, die mit unberechtigten Forderungen von (ehemaligen) Patienten konfrontiert werden, können sich auf unsere einschlägige Erfahrung verlassen. Wir vertreten Mediziner mit vollem Einsatz, wenn eine Fehlbehandlung oder Verletzung der Aufklärungspflicht im Raum steht.

Insbesondere weil wir die unterschiedlichen Perspektiven des Arzthaftungsprozesses aus der Praxis kennen, stehen wir Ihnen als Kanzlei für Medizinrecht mit umfassender Expertise bei.